Fragen zu Versicherungen und Arbeitsschutz


Versicherungen:


Die Schüler*innen sind im Rahmen eines Schüler*innenbetriebspraktikums unfallversichert. Eventuelle Sachschäden sind über eine Haftpflichtversicherung des Social Day abgedeckt.


Der Jobanbietende zahlt keine Sozialversicherungen vom ›Lohn‹, da es sich um eine Spende handelt.

Der Social Day Düsseldorf gilt als Schulveranstaltung. Daher dürfen auch Schüler*innen unter 13 Jahren mehr als 2 Stunden am Tag arbeiten. Allerdings sollten Lehrer*innen, Schüler*innen und Jobanbietende bei der Wahl der Jobs auf eine Altersangemessenheit bei der zu verrichtenden Tätigkeit unbedingt achten!

Arbeitsschutz:

Da der Social Day auf der Grundlage des Erlasses zum Schüler*innenbetriebspraktikum unter der Beachtung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes durchgeführt wird, ist folgendes zu beachten:

  • Der Jobanbietende darf keine Leistungsvorgaben machen (z. B. Arbeiten in einer vorgegebenen Zeit, Akkordarbeit usw.).
  • Da der Social Day im Rahmen einer Schulveranstaltung abläuft, dürfen Schüler*innen unter 13 Jahren mehr als 2 Stunden am Tag jobben.
  • Die maximale Tätigkeitszeit beträgt im Rahmen einer Schulveranstaltung 7 Stunden für Schüler*innen unter 13 Jahren und 8 Stunden für Schüler*innen ab 13 Jahren.
  • Bei Tätigkeiten von mehr als 4 1/2 Stunden bis zu 6 Stunden müssen Ruhepausen von 30 Minuten feststehen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, müssen Pausen von einer Stunde gewährt werden.
  • Der Jobanbietende ist dazu angehalten, dem*der Schüler*in leichte, für Jugendliche geeignete Tätigkeiten zuzuweisen. Sowohl die Schüler*innen als auch die Jobanbieter*innen sind dazu angehalten, Tätigkeiten im Falle einer Überforderung zu wechseln.
  • Innerhalb von Betrieben kann es sinnvoll sein, den Schüler*innen einen Überblick über den Betrieb zu geben. Je nach Tätigkeit ist eine Anleitung durch den Jobanbietenden notwendig (z. B. bei verletzungsgefährdeten Tätigkeiten). In jedem Fall muss eine Aufsichtsperson während der Ausübung der zugewiesenen Tätigkeiten ansprechbar sein.
  • Die Art der Tätigkeit ist schriftlich in der Jobvereinbarung darzulegen.


Hier der Link zum "Leitfaden Schülerbetriebspraktikum / Jugendarbeitsschutz" des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Jugendring Düsseldorf · Social Day Projektbüro · info@socialday-duesseldorf.de · T 0211.89220-31